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Sie und alle mitziehenden Personen, die mit Ihnen in Ihre neue Wohnung ziehen wollen, dürfen nicht mehr netto verdienen, als in der folgenden Tabelle als Einkommenshöchstgrenze steht.

Geförderte Mietwohnungen und Wohnungen der Stadt Wien

Stand 2024
Anzahl der Personen Netto-Jahreseinkommen Netto-Monatseinkommen (14-mal)
1 Person EURO 57.600,00 EURO 4.114.29
2 Personen EURO 85.830,00 EURO 6.130,71
3 Personen EURO 97.130,00 EURO 6.937,86
4 Personen EURO 108.420,00 EURO 7.744,29
Für jede weitere Person plus EURO 6.330,00 EURO 452,14

Geförderte Eigentumswohnungen

Stand 2024
Anzahl der Personen Netto-Jahreseinkommen Netto-Monatseinkommen (14-mal)
1 Person EUR 65.820,00 EURO 4.701,43
2 Personen EUR 98.100,00 EURO 7.007,14
3 Personen EUR 111.010,00 EURO 7.929,29
4 Personen EUR 123.900,00 EURO 8.850,00
Für jede weitere Person plus EUR 7.230,00 EURO 516,43

 Hier finden Sie die Einkommenshöchstgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen und Superförderung.

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