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Allgemeines

Wiener Wohn-Ticket

Das Wiener Wohn-Ticket ist Ihre persönliche Eintrittskarte zum Wohnungsangebot der Stadt Wien.

Einheitliche Richtlinien machen es für Sie einfacher eine geförderte Wohnung oder Gemeindewohnung zu finden.

Das Angebot umfasst alle Wohnungen, die über die Wohnberatung Wien vergeben werden - von SMART-Wohnungen über gefördert sanierte Wohnungen bis zur Gemeindewohnung. Dabei passt sich das Wohnungsangebot Ihren persönlichen Angaben und Ihrer individuellen Situation an.

Um Ihr Wiener Wohn-Ticket zu erhalten registrieren Sie sich  hier.

Wiener Wohn-Ticket

Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Zwei Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse (ohne Nebenwohnsitz)
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Unterschreiten der Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) – die Einkommensgrenzen gelten nicht für Wohnungen der Wiener Wohnbauinitiative 2011 und 2015 sowie für gefördert sanierte Wohnungen
  • Keine mietrechtlichen Bedenken
  • Geklärte Familienverhältnisse
  • Zusätzlich ist einer der nachstehend angeführten "Wohnbedarfsgründe" erforderlich

Mit dem Wiener Wohn-Ticket mit begründetem Wohnbedarf stehen Ihnen zusätzlich zum Wohnnungsangebot des Wiener Wohn-Tickets folgende Wohnprojekte offen:

  • SMART Wohnungen
  • SMART Wohnungen mit Superförderung
  • Wohnungen mit Superförderung
  • Geförderte Wohnungen (Wiedervermietung) mit einem Eigenmittelanteil unter € 10.000,-
  • Gemeindewohnungen

Wiener Wohn-Ticket für einen Wohnungswechsel

Sie sind HauptmieterIn einer Gemeindewohnung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Einkommen innerhalb der festgesetzten Einkommenshöchstgrenzen 
  • Durchgehend fünfjähriger Hauptwohnsitz und mindestens fünfjähriges Hauptmietverhältnis an der aktuellen Wiener Adresse (ohne Nebenwohnsitz) der Hauptmieterin bzw. des Hauptmieters (bei alter-/krankheitsbedingtem Wohnungswechesel sowie beim Wohnungswechsel Rollstuhlfahrer kann diese Grundvoraussetzung unter Umständen nicht relevant sein)
  • Durchgehend zweijähriger Hauptwohnsitz an der aktuellen Wiener Adresse (ohne Zweitwohnsitz) aller Mitziehenden
  • Keine mietrechtlichen Bedenken
  • Geklärte Familienverhältnisse
  • Zusätzlich ist einer der nachstehenden angeführten "Gründe für einen Wohnungswechsel" erforderlich
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