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Soziale Wohnungsvergabe

Sie sind von Obdachlosigkeit bedroht

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Durchgehender Hauptwohnsitz in Wien während der letzten zwei Jahre sowie fünfjähriger Lebensmittelpunkt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Keine mietrechtlichen Bedenken
  • Geklärte Familienverhältnisse
  • Unterschreiten der Einkommenshöchstgrenzen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG)

Wenn Sie von Obdachlosigkeit bedroht sind und diese Voraussetzungen erfüllen, wird Ihr Wohnungsantrag in der Wohnberatung Wien aufgenommen und an die Soziale Wohnungsvergabe von Wiener Wohnen weitergeleitet.

Im Falle einer positiven Lösungsmöglichkeit erfolgt ein einmaliges Wohnungsangebot. Im Rahmen dieser Soforthilfe werden Ein- oder Zwei-Zimmer-Wohnungen angeboten, in Ausnahmefällen, bei kinderreichen Familien, auch Drei-Zimmer-Wohnungen, oft mit einfacher Ausstattung.

Wann sind Sie von Obdachlosigkeit bedroht?

Dann benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Rechtskräftige Scheidungsunterlagen (Scheidungsbeschluss und -vergleich)
  • Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Alle weiteren erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Dann benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Wenn Kinder vorhanden sind: Alimentationsvereinbarung

  • Gegebenenfalls: Unterhaltsvereinbarung mit ehemaliger/m LebenspartnerIn

Alle weiteren erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Dann benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ein Räumungsurteil bzw. Versäumungsurteil
  • Gegebenenfalls: Bewilligung zur zwangsweisen Räumung
  • Bei einer Zwangsversteigerung: Bestätigung über die Kredithöhe, Restschuldenbestätigung
  • Übergabeauftrag (bei befristetem Mietvertrag)

Alle weiteren erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Sie sind obdachlos

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Aktuelle Obdachlosenmeldung in Wien
  • Durchgehende Haupt- oder Obdachlosenmeldung in Wien seit den letzten zwei Jahren sowie fünfjähriger Lebensmittelpunkt in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt
  • Keine mietrechtlichen Bedenken
  • Geklärte Familienverhältnisse

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann wird Ihr Wohnungsantrag in der Wohnberatung Wien aufgenommen und an die Soziale Wohnungsvergabe von Wiener Wohnen zur weiteren Prüfung weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldezettel bzw. Meldebestätigung
  • Einkommensnachweis

Gegebenenfalls:

  • Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
  • Rechtskräftige und rechtswirksame Scheidungsunterlagen / Nachweis über die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft (Beschluss und Vergleich)
  • Sterbeurkunde bei verwitweten Personen

Sie wohnen in einer betreuten Wohnform

Wenn Sie in einer betreuten Wohnform untergebracht sind, erfolgt die Antragstellung für eine Wohnung über die betreuende Einrichtung bei der Sozialen Wohnungsvergabe von Wiener Wohnen. Ausführliche Informationen rund um die Soziale Wohnungsvergabe erhalten Sie bei   Wiener Wohnen.

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